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Ausbildungsrichtlinien  für Ärzte und Zahnärzte 

1. Ausbildung

Gemäß den Satzungen der Internationalen Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology (IMAK) liegt ihre Hauptaufgabe auf dem Gebiet der AK-Ausbildung für Ärzte und Zahnärzte. Ziel der Ausbildung ist das fundierte Erlernen der klassischen AK als Diagnoseinstrument und die Integration in die ärztliche/zahnärztliche Praxis. Den Abschluss der Ausbildung bildet das A-Diplom, welches die Grundlage zur Erlangung des Diplomes für komplementäre Medizin – Applied Kinesiology – der österreichischen Ärztekammer darstellt.

2. Haftungsausschluss

Alle AK-Ausbildungsseminare werden freibleibend und ohne jeglichen Haftungsanspruch angeboten. Sollten Verzögerungen, Verhinderungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die Durchführung der Kurse verhindern, besteht kein Rechtsanspruch seitens der Teilnehmer; bereits bezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet. Jeder weitergehende Anspruch ist ausgeschlossen. Kurse, die wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen müssen, sollen bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn abgesagt werden. Die Kursveranstalter übernehmen keine Haftung für die Anwendung von in den medizinischen Fachgesellschaften gelehrten Techniken durch Therapeuten, die nicht den notwendigen medizinischen Ausbildungsnachweis (z. B. in Chirotherapie) besitzen. Die Ausbildung in Applied Kinesiology stellt keinen Ersatz für diese Ausbildungen dar.

3. Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zum A-Diplom umfasst für Ärzte und Zahnärzte 224 Unterrichtsstunden, welche in Einzel- oder/und Wochenseminaren absolviert werden können. Außerdem sind insgesamt 5 Tage (zu je 5 Stunden) Hospitation in einer anerkannten IMAK-Hospitationspraxis vorgeschrieben, die frühestens nach 100 Stunden Ausbildung absolviert werden können. Die Prüfung zum A-Diplom besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und ist erst nach Erfüllung sämtlicher Kriterien möglich. Der Besuch eines Prüfungskurses wird empfohlen.

4. Fortbildung und Qualitätssicherung

Nach Abschluss des Curriculums und erfolgter Prüfung zum A-Diplom besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung in Applied Kinesiology. Hierzu sind innerhalb von 2 Jahren mindestens 20 Stunden Fortbildung nachzuweisen. Anrechenbare Fortbildungen sind den regelmäßigen Informationen  der IMAK zu entnehmen. Die erfolgreiche Absolvierung des A-Diploms und der Nachweis der regelmäßigen Fortbildung sind Grundlage für die Empfehlung gegenüber Patienten und der Bekanntgabe der praxisrelevanten Daten auf der Webseite der IMAK. Wird die erfolgte Fortbildung vom Arzt bzw. Zahnarzt nicht gegenüber der IMAK nachgewiesen, erfolgt die Streichung aus den Patientenempfehlungen.

5. Kursreihenfolge

Da mit der AK sowohl neuromuskuläre Phänomene als auch das System der Grundregulation untersucht werden, gestaltet sich die Ausbildung in AK sehr komplex. Sie umfasst Bereiche wie Manuelle Medizin, Zahnheilkunde, Orthomolekulare Medizin, aber vor allem auch eine Vielzahl von naturheilkundlichen/komplementärmedizinischen Verfahren. Deshalb ergeben sich nach Absolvierung der Grundkurse für unterschiedliche Facharztberufe und je nach komplementärmedizinischer Vorbildung differenzierte Empfehlungen für die Kursreihenfolge.

Grundkurse

Für alle ärztlichen und zahnärztlichen Fachrichtungen und unabhängig von der Vorbildung in komplementärmedizinischen Verfahren ist der Kurs AK E  und anschließend AK MU/M1 und/oder AK GS zu absolvieren. Erst nach diesen drei Kursen kann die Ausbildung fortgesetzt werden.
Achtung: Anstelle des Kurses MU wird der Untersuchungskurs einer manualtherapeutischen Schule anerkannt!

 

Sonderkurse/Refresher:

Fuerta

Bregenz 2012

Bregenz 2012

Bregenz 2012



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